DER FREITAG, 5. September 2002

MILITäRSTEUERVERWEIGERUNG

Über die Verwendung der Haushaltsmittel soll nicht nur das Parlament entscheiden, fordert eine Konferenz und beruft sich auf die Gewissensfreiheit

In diesen Wochen des Wahlkampfs, die wieder einmal von verqueren Steuerreform-Debatten der etablierten Parteien erfüllt sind, gibt es auch vernünftigere, wenn auch gänzlich chancenlose Vorschläge. Vergessen wir also einmal für einen Moment die Praxis des Kanzlers, der sich darin gefällt, die Körperschaftssteuer auf Gewinne von Kapitalgesellschaften, die sich zur Zeit auf ungefähr null Euro pro Jahr belaufen, vorübergehend um 1,5 Prozent zu erhöhen - oder die Theorie der FDP, die es für ratsam hält, die Wiedergutmachung der Elbflut-Schäden durch Einschnitte ins soziale Netz zu finanzieren - Vorhang auf stattdessen für die etwa hundert Teilnehmer der "9. Internationalen Konferenz für Militärsteuerverweigerung und Friedenssteuer-Initiativen", die an diesem Wochenende in Hirschluch bei Berlin zusammentritt! Denn diese Menschen, mögen sie zur Zeit auch realitätsfremd wirken, machen sich zukunftsweisende Gedanken.

Auf den ersten Blick scheint ihr Vorstoß nur einen Teilaspekt des Steuerwesens zu betreffen. Freilich, was könnte wichtiger sein als dieser Aspekt -der Friede? Selbst wenn man "nur" ihn bemerkt, kommt man an der Bedeutung der Hauptthese, die hier verhandelt wird, nicht vorbei. Sie geht von der Diagnose aus, dass die klassische Kriegsdienstverweigerung ihren Zweck nicht mehr erfüllt, seit die Kriege der NATO nur noch selten mit Mannschaften, viel häufiger aber mit hochtechnologischen Tötungsmaschinen geführt und entschieden werden. Die paar Hanseln, die für deren Bedienung gebraucht werden, können immer mühelos aufgetrieben werden, auch wenn es noch so viele Kriegsdienstverweigerer gibt. Diese aber sind trotz Verweigerung an der Tötungsmaschinerie beteiligt, weil sie Steuern zahlen. Die so überaus wirkungsvollen Waffen werden ja aus Steuergeldern finanziert. Deshalb also der Vorstoß der Konferenzteilnehmer: Kriegsdienstverweigerung muss heute Militärsteuerverweigerung einschließen, sagen sie.

Viele, die an dieser Bewegung beteiligt sind, führen ihre Idee immer schon in der Praxis aus, ohne die Härten zu scheuen, die sie dann auf sich ziehen. Steuerverweigerung, mag sie auch legitim sein, ist nicht legal. Also gibt es welche, die Verpfändungen in Kauf nehmen, und andere schränken ihren Arbeits- und Lebenskreis so ein, dass kein Anspruch des Finanzamts auf Steuern entstehen kann. Am meisten tun sich da bestimmte Zweige des Protestantismus hervor, deren radikaler Pazifismus seit Jahrhunderten sprichwörtlich ist: die Mennoniten und vor allem die Quäker. (Man denke an die Quäkerin, die in dem Filmklassiker Zwölf Uhr mittags den Sheriff, ihren Mann, vom Revolverkampf abhalten will - zuletzt greift sie aber selbst zur Waffe, denn wie später bekannt wurde, sollte der Film auf den damaligen Koreakrieg einstimmen.) Ungefähr 15 Teilnehmer der Konferenz in Hirschluch kommen aus ihren Reihen. Doch diese Kreise sind nur ein Teil der Verweigerer-Bewegung, die auch zu einigen lutherischen Landeskirchen gute Beziehungen unterhält und im Ganzen gar keinen spezifisch christlichen Charakter hat. Die Konferenz in Hirschluch wird zum Beispiel auch von der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt. Zu den Moderatoren der 24 Workshops, die sie anbietet, zählen etwa Frank Uhe vom IPPNW ("Koalition für Leben und Frieden"), der Freitag-Herausgeber Wolfgang Ullmann ("Die Frage der Gewissensfreiheit im Prozess der Europäischen Verfassungsgebung") und der Friedensforscher Otfried Nassauer ("Geld und der moderne Krieg").

Selig sind, die Verfolgung leiden - doch diese Menschen sind keine bloßen Märtyrer, sie haben auch Gerichtsprozesse angestrengt. In den letzten zehn Jahren gab es circa 40 Prozesse allein in Deutschland, darunter jenen vor dem Bundesfinanzhof, der am 9. Januar 2002 wie alle anderen verloren ging. "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", bekamen die Antragsteller da zu hören, "berührt die Pflicht zur Steuerzahlung den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 12 des Grundgesetzes nicht." Sind die Steuern aber einmal gezahlt, stehen sie sozusagen auf einem anderen Blatt: "Über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheidet allein das Parlament (Artikel 110 Absatz 2, 3.)" Ach ja? Dieses Parlament erlaubt die Kriegsdienstverweigerung, während es eine wirksame Äußerung des Gewissens zum Beispiel gegen taktische Atomwaffen nicht geben soll? Irgendetwas stimmt da nicht. Heute wird niemand mehr gezwungen, sich mit Atomstrom versorgen zu lassen, aber den "Schutz" durch mörderische Waffen soll man nicht ablehnen können! Die Verweigerer lassen sich nicht entmutigen. Sie wollen, da der Finanzhof sich aufs Verfassungsgericht beruft, vor diesem klagen. Das Verfassungsgericht lässt die Klage bisher nicht zu. Sie versuchen es immer wieder. Wie Beteiligte erzählen, wurden die Kläger in früheren Prozessen von den Richtern als pure Spinner abgetan. Das wenigstens erleben sie jetzt seltener. Viele Richter sympathisieren mit ihnen, sagen aber, die Antragsteller müssten sich an den Gesetzgeber wenden - sie als Richter könnten gar nicht anders entscheiden. Aber der Gesetzgeber, das ist jenes Parlament, das über die Verwendung der Haushaltsmittel "allein" entscheidet ...

Die Militärsteuerverweigerer sehen selbst die Schwierigkeit ihrer Argumentation. "Da könnte ja jeder kommen" - die einen wollen keine Waffen, die andern keine Kohlesubvention, und jeder hält nach Belieben seinen Steueranteil zurück? Das geht natürlich nicht. Doch Krieg und Frieden ist nicht irgendein Thema, sagen die Verweigerer und haben recht. Das Thema ist deshalb nicht beliebig, weil der Steuerstaat als solcher - und damit der Staat der Neuzeit überhaupt - in seiner originären Version überhaupt weiter nichts als ein Militärsteuerstaat gewesen ist. Andere Steuerverwendungen wurden nach und nach ergänzt, und auch das anfänglich nur, weil die Kriegsherren erkannten, dass sie wegen des rein parasitären Charakters von Kriegen auch deren ökonomische, soziale und infrastrukturelle Umgebung zum hinreichenden Erblühen bringen mussten. Da also die Militärsteuer das Paradigma jeglicher Steuer ist, dürfte es angebracht sein, heute über ein ganz anderes Steuersystem nachzudenken, welches dem Umstand Rechnung trägt, dass sich Staaten als Kriegsmaschinen heute nicht mehr legitimieren lassen. Davon ist aber insbesondere die Rolle des Parlaments betroffen. Früher, als Kriege für gerecht galten, war es in der Tat die Hauptaufgabe der Parlamente, Kriegssteuern zu bewilligen oder abzulehnen. Davon ist jener Satz geblieben, der dem Parlament die Entscheidung über "die Haushaltsmittel" zubilligt. Aber er ist nicht zufällig so abstrakt. Seine Abstraktheit verhüllt den Anachronismus des Systems.

Der Staat, der wie selbstverständlich Kriege führte, war vordemokratisch. Nur deshalb konnten da Kriegssteuern zum Paradigma werden. Im heutigen demokratischen Staat dürfte es dieses oder ein anderes Paradigma nicht mehr geben, denn wer sollte zu seiner Setzung befugt sein? Alles - bis auf die Menschenrechte, zu denen die Gewissensfreiheit zählt - müsste der demokratischen Mehrheitsentscheidung unterliegen. Eigentlich sollten die Bürger sogar über die Grundlinien der gesellschaftlichen Produktion (die "Nachfrage" nicht nur im Kleinen, sondern auch im Großen) abstimmen dürfen; auf einem Markt, der wirklich frei wäre, würden Kapitalisten nur die Rolle der Ausführenden von Abstimmungs-Ergebnissen spielen. Mindestens aber und heute schon müssten die Bürger dem Parlament, das sie doch selbst gewählt haben, die Grundlinien der Steuerverwendung vorschreiben können. Auch dafür wären Abstimmungen tauglich. Wer dann gegen die Finanzierung gigantischer Waffensysteme stimmt, wird sich zwar vielleicht erst einmal in der Minderheit wiederfinden. Dennoch wäre es Pflicht des Staates, ihm die Verwendung seiner Steuer für andere, von ihm gewünschte oder gebilligte Ziele zu garantieren, die ebenfalls in der Abstimmung zur Geltung gebracht worden sind. Es gibt heute schon eine Zweckbindung der Ökosteuer, warum soll es nicht auch eine Zweckbindung der Steuer von Herrn und Frau XY geben?

Die Hauptsache wäre aber das Abstimmungsergebnis als solches: In periodischen Abständen wüssten die Menschen, welche Produktions- und Dienstleistungsziele umkämpft sind und zwar von ihnen selbst, die es immer in der Hand hätten, sich und ihr Verhalten, auch ihr Abstimmungsverhalten zu ändern. Wäre das nicht ein intelligenterer Kampf als der zwischen Schröder und Stoiber um 1,5 Prozent von null Euro?

Organisatorische Auskünfte zur Konferenz in Hirschluch unter 01635030710 (Friedrich Heilmann).