Sinn und Zweck von Steuern nach biblischen Zeugnissen Thesen

I. Zu 5. Mose (Deuteronomium) 14, 22-29[1]

  1. Dieser Text (aus dem 5. Jh. v.Chr.) weist Israel an, den „Zehnten“ für sich selbst verwenden, - ihre Steuer also nicht - wie die Völker rungsum - als Tribut für König oder Priesterschaft zu entrichten. Das bedeutet faktisch die Abschaffung der Staatssteuer, die das Judentum in früherer Zeit vermutlich auch kannte.

    Zweck dieser Steuer ist es, daß Menschen an Wallfahrtsfesten sich satt essen, gemeinsam feiern, fröhlich sind und dadurch lernen, Gott zu fürchten (V. 23, 26, 29). Mit einem Begriff von heute könnte man das eine Art Kultursteuer nennen, gedacht zur gesellschaftlichen und religiösen Selbstentfaltung Israels.

  2. Am Nutzen dieser Steuern sind alle zu beteiligen, nicht nur die Besitzen und ihre Familien, sondern auch die Armen, Landlosen, Witwen, Waisen und Fremden (V. 29). Mit dieser Bestimmung beginnt in Israel die Entwicklung einer Sozialsteuer.
  3. Politische Voraussetzung für diese revolutionäre Steuergesetzgebung war eine besondere politische Situation. Das assyrische Großreich, dem Tribut zu zahlen war, begann zu zerfallen, in Judäa wurde der König Josia (639-609 v.Chr.) als Kind von den Bauern des Landes auf den Thron gehoben, das Volk auf dem Lande (Am ha'arez) hatte praktisch die Macht in der Hand. Volkssouveränität. Zu der Zeit war der jüdische Staat vermutlich auf ein kleines Gebiet rund um Jerusalem zusammengeschrumpft.

II. Zu Texten aus dem Lukas-Evangelium

Lukas 20. 9-19:

  1. Die Frage der Steuerpflicht gegenüber dem römischen Staat war zur Zeit Jesu ein höchst brisantes, politisches Thema. Das Land stand unter Besatzungsstatus. Die Steuern (tributum capitis und tributum agri), die an den röm. Fiskus gezahlt werden mußten, waren in Judäa besonders hoch und umstritten.[2] Unter diesen Umständen waren die Evangelien-Texte eine Art Untergrund-Literatur. Ihre Leser mußten zwischen den Zeilen lesen können. Nur bibelkundige Juden konnten die eigentliche Intention solcher bewußt vieldeutigen Texte einigermaßen zutreffend verstehen.
  2. Luk 20, 9-19 ist ein Kampfgleichnis zum Steuerthema, gerichtet gegen die politische Elite in Judäa (vgl. V. 19 !). Der „Weinberg“ (V. 9) ist Metapher für Israel (vgl. Jes 5, 1ff). Die „Früchte“ im Gleichnis stehen für Steuern. Die Hohenpriester und Schriftgelehrten (im Gleichnis: „die Pächter“/ „Winzer“) waren verantwortlich für die Einziehung auch der röm. Staatssteuern.

    Intention des Gleichnisses: Gott verlangt den Surplus des Landes (den Zehnten) [zur Verwendung in seinem Sinn]. Aber diese Abgaben werden seinen Beauftragten verweigert und statt dessen für die eigensüchtigen Zwecke der „Pächter“ und ihrer röm. Auftraggeber verwendet. Das wird zur Vernichtung dieser Herrscher führen.

Lukas 20, 20-26

Gewöhnlich wird der Text so ausgelegt, als ginge es Jesus um einen klugen Kompromiß in der Steuerfrage, um ein Sowohl / Als auch: Halbe / Halbe für Staat und Religion.

Um den Sinn der Jesus-Worte zu entdecken, müssen folgende Details genau beachtet werden:

  • Verdeckt arbeitende Angestellte der Tempelhierarchie suchen einen Anklagepunkt gegen Jesus, den sie vor der römischen Gerichtsbarkeit verwenden möchten (V. 20).
  1. Diese Spitzel fragen: „Ist es uns erlaubt, ....?“ Sie fragen nicht: Ist es Juden (oder den Anhängern Jesu) erlaubt ?
  2. Exakt auf diese Frage antwortet Jesus. „Gebt ihr zurück, ....!“

    Folgerung: Das jüdische Volk oder die Jesus-Gemeinde hat dem röm. Kaiser nichts zurückzugeben. (Sie hat ja auch nichts von ihm bekommen.)

  3. Der Akzent in Jesu Antwort liegt auf: „Gebt Gott zurück, was Gottes ist!“ Thoratreue Juden wissen: Gott gehört das ganze Land (vgl. 3. Mose 25, 23) und auch seine „Früchte“.

    Das ganze Volk Israel gehört ihm und auch der Dienst jedes Israeliten (vgl. 5. Mose 32, 9).

    Die Frager werden also an das 1. Gebot erinnert und darauf verpflichtet.

    Schlußfolgerung: Dem röm. Kaiser gegenüber sind nur diejenigen zu etwas verpflichtet,

    die sich in seine Dienste begeben haben und davon leben.

    Die lukanische Aussage ist eine verdeckte Absage an die Staatssteuer (wie in 5. Mose 14).

Zu Lukas 23, 2:

Nur Lukas überliefert in seiner Darstellung der Prozessgeschichte, daß die Tempelobersten Jesus anklagen, er habe das Volk gehindert, dem Kaiser Steuern/ Tribut zu zahlen.

Für Lukas haben die Gegner Jesu das Wort zur Staatssteuer (Luk 20, 25) in seiner Intention richtiger verstanden, als es heute die Kirche tut.

Zum Römerbrief 13, 1-7:

  1. Auf den ersten Blick fordert Paulus hier Staatsgehorsam („Jeder ordne sich den Mächten (εξουσιαισ) unter, die (Über-)Macht haben.“ (V. 1)

    Aber: Man kann die beiden folgenden Sätze auch so übersetzen:

    „Es gibt nämlich keine Macht, außer (daß sie istunter Gott (‘υπο ϑεου).“

    Die (Mächte) aber, die es gibt, sind unter Gott geordnet.“

    (‘υπο wird meistens übersetzt mit „von“. Es kann aber genau so gut übersetzt werden mit „unter“). Das entspricht vielmehr biblischem Denken.

  2. #In V. 4 heißt es: „Die Macht (εξουσια) ist Gottes Dienerin.“

    Aber für biblisch-jüdisches Denken verliert die Herrschermacht von Menschen ihre Legitimation, wenn sie nicht auf Recht und Gerechtigkeit aus ist. (Anders wäre die prophetische Kritik an vielen Königen Israels nicht zu verstehen.).Das wird Paulus in seinem Denken nicht ausgeklammert haben. Aber er bringt es hier nicht dezidiert zum Ausdruck.

  3. Unterordnung unter den Staat wird vor allem durch das Zahlen von Steuer (φοροσ) und Zoll (τελοσ) bewiesen. V. 7: „Gebt zurück allen, was ihr ihnen schuldig seid,

    Steuer / Tribut [, wem sie gebührt, ]....“.

    Aber: Was ein an Israels Gott glaubender Mensch in der Steuerfrage „schuldig ist“ (οφειλασ), bestimmt sich zuerst nach den Geboten des Gottes Israels, und nicht primär nach staatlichen Vorschriften. Die Obrigkeit ist Gott untergeordnet (Rm 13,1).

  4. Der Gesamteindruck der Textstelle Röm 13, 1-7 ist trotzdem der, daß Paulus hier der uneingeschränkten Unterordnung unter die jeweilige menschliche Regierung das Wort redet.

    Aber zu bedenken ist: Paulus wurde mehrfach festgenommen unter dem Verdacht der Illoyalität gegenüber den Römern (vgl. Apg 17,6). So kritiklos, wie es in Röm 13 scheint, ist Paulus in der Praxis wohl nicht gewesen.

Fazit:- Die zitierten Stellen haben unterschiedliche Akzente. Sie ergeben kein einheitliches Bild.

  • Die Unterschiede hängen wesentlich mit den unterschiedlichen historisch-politischen Verhältnissen zusammen, unter denen sie zustande kamen.
  • Zielführend für ein biblisches Verständnis der Steuer ist für glaubende Juden und Christen m.E. die Überlieferung in 5. Mose 14. Wer den Gott Israels anerkennt, der „erkennt ihn als einzigen Tributherren an, der sich von allen anderen Tributherren dadurch unterscheidet, daß er den Tribut dem Volk als Festgabe zurückerstattet.“ [3]

Nachwort:

In den biblischen Texten bleibt unerörtert, wie - außer kulturellen und sozialen Belangen - die öffentlichen Aufgaben eines Gemeinwesens finanziert werden sollen (Straßen, Wasserversorgung, Schulen, Verwaltungsgebäude und -personal u.a.m.). In dieser Hinsicht sind wir weitgehend auf Vermutungen angewiesen.

Ich stelle mir vor: In Dorfgemeinschaften und kleinen Städten haben im antiken Israel die Bürger/innen durch freiwillige Gemeinschaftsarbeit jeweils ad hoc Infrastrukturprojekte geregelt.

Stand das Land unter Fremdherrschaft mit kollaborierenden jüdischer Oberschicht, so erzwangen die Herrscher die Finanzierung ihrer Staatsprojekte - vor allem ihrer Kriegszüge - durch Tributzahlungen der unterworfenen Bevölkerung. Hinzu kamen eigene Vermögensmittel der besitzenden Herrschaftsschicht sowie Erträge aus staatlichen Bankgeschäften und Kriegsbeute.

Diesen Finanzierungsweg scheint Israel grundsätzlich abgelehnt zu haben. Israel schaffte für sich Ende des 5. vorchristliche Jhs. für eine kurze Zeit die Staatsteuer ab und entwickelte das Modell, das wir in 5. Mose 14 kennenlernen.

Eine prinzipielle Kritik an der Staatssteuer schwingt noch in der „Zinsgroschen-Geschichte“ der Evangelien mit. Sie ist bei Paulus aber fast bis zur Unkenntlichkeit verschwunden. Mit biblisch geschulten Augen ist sie aber auch bei ihm noch vorhanden.

Ein wesentlicher Teil der Zweckbestimmungen für die staatliche Steuern ist - bis heute, wenn auch stark verschleiert - die Finanzierung des staatlichen Zwangsapparates: Militär, Polizei, Steuereintreibung.

Militärsteuerverweigerung zielt auf diesen Kern. Sie ist motiviert von dem Liebesgebot der Bibel, vom Gewaltverzicht und von der Zuversicht, daß die Gerechtigkeit Gottes und sein Friede sich durchsetzen werden.


  • [1] Meine Deutung dieses Textes schließt sich eng an die Arbeit von Frank Crüsemann, Die Tora. Theologie und Sozialgeschichte des alttestamentlichen Gesetzes, München 1992, Seite 252 ff.
  • [2] Einzelheiten zur römischen Staatssteuer und zur jüdischen Tempelsteuer in Judäa im 1. Jh. vgl. bei D.Schirmer, Exegetische Studien zum Werk des Lukas, erklärt aus seinem jüdischen Kontext, Berlin 2001, Seite 99 ff.
  • [3] So Ton Veerkamp, Autonomie und Egalität, Berlin 1992, Seite 61.

Dietrich Schirmer (7. September 2002)