Workshop 6 Das Problem der Gewissensfreiheit in der Planung einer etwaigen europäischen Verfassung

Moderator: Wolfgang Ullmann; etwa 10 Teilnehmer

Bericht: Jan Birk, Bart Horeman

1 Was erwarten wir, und was möchten wir, das die EU in Verteidigungsangelegenheiten tut?

Bislang sind Verteidigung und Außenpolitik noch Angelegenheiten der einzelnen Staaten innerhalb der EU (wie im Vertrag von Maastricht festgelegt). Dennoch sprechen viele europäische Politiker von der Notwendigkeit einer EU-weiten militärischen Verteidigung, was im Widerspruch zum Vertrag von Maastricht zu stehen scheint. Abgesehen davon würde eine gemeinsame europäische Verteidigung auf eine Reihe Hindernisse stoßen, wie beispielsweise die Atomwaffen von Frankreich und Großbritannien und die Neutralität von Österreich, Finnland, Irland und Schweden.

Es gibt zur Zeit keine europäische Verfassung. Laut Europäischer Charta gibt is in Artikel 10 die Gewissensfreiheit, aber der Widerstand aus Gewissensgründen gegen Militärdienst oder Militärausgaben wird nicht erwähnt.

Das Hauptziel der Europäischen Union ist der Gedanke, daß der Krieg als Mittel der Politik innerhalb Europas nicht mehr in Frage kommt - nicht, wie allgemein angenommen, der wirtschaftliche Wohlstand. Das ist etwas, das viele Politiker anscheinend immer wieder vergessen, und wir dürfen in unseren Bemühungen, sie daran zu erinnern, nicht nachlassen.

Die Mitglieder des Workshops waren sich einig, daß die EU deshalb den Krieg als Mittel der Politik außerhalb Europas nicht akzeptieren darf.

2 Wie können wir unsere Pläne auf nationaler Ebene fördern?

Das Haupthindernis in den Bemühungen um Gesetzgebung über den Widerstand aus Gewissensgründen gegen militärische Ausgaben ist die Furcht des Parlaments, daß es sein Recht, den Etat festzulegen, verlieren könnte. Wir können aber nicht umhin festzustellen, daß diese Furcht merkwürdig ist, denn wenn das Parlament beschließt, bestimmte Steuerregelungen zu erlauben, ist das schließlich ein Fall von parlamentarischer Freiheit und nicht von einer Beschneidung seiner Rechte.

Darüberhinaus gibt es eine ganze Reihe Beispiele, wo Parlamente bereits besondere Steuerregelungen akzeptiert haben: z B gibt es in Italien eine „Kultursteuer“ für die, die Einwände gegen die Kirchensteuer haben.

Ein weiteres Argument läuft wie folgt: wenn das Parlament das Recht hat, die Entscheidungen des Einzelnen durch besondere Steuerregelungen zu beeinflussen (z B indem Investitionen in „grüne“ Kapitalsanlagen steuerfrei sind), warum soll dann der Einzelne nicht das Recht haben, die Ausgaben der Regierung durch das Steuersystem zu beeinflussen?

Der Kern des Problems ist die Frage, ob der Widerstand aus Gewissensgründen gegen den Dienst mit der Waffe gleichrangig ist mit dem gegen Militärsteuern. Für uns ist das keine Frage, aber viele Politiker sind nicht mit uns einverstanden. Wir betonen, wie wichtig es ist, daß das „Recht zur Gewissensfreiheit“ mit dem „Recht zum Leben“ untrennbar verbunden ist. Deshalb finden wir, daß die vier folgenden Fälle gleich schwerwiegend sind:

  • Widerstand aus Gewissensgründen gegen den Militärdienst
  • Widerstand aus Gewissensgründen gegen den Gebrauch von Steuergeldern für militärische Ausgaben
  • Widerstand aus Gewissensgründen gegen den Gebrauch von Steuergeldern für Schwangerschaftsunterbrechungen
  • Widerstand aus Gewissensgründen gegen den Gebrauch von Steuergeldern für die Todesstrafe.

Es geht also um diese vier Fälle, und nicht um eine unbegrenzt lange Liste.

3 Gibt es Möglichkeiten, unsere Absichten in EU Verträge und die zukünftige EU „Verfassung“ einzubauen?

Als erstes sollten wir versuchen, das augenblickliche Streben nach Sicherheit in ein Streben nach Frieden umzuwandeln. Momentan betrachten die Pläne einer europäischen Konvention Europa als einen Bereich mit „Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit“, aber das sollte lauten: „Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit“.

Zum zweiten sollten wir die Verantwortlichen in der EU daran erinnern, daß das Fundament der EU nicht das Streben nach Wohlstand ist, sondern nach einem Europa ohne Krieg.

Zum dritten - da die europäische Charta, die zur Zeit in Kraft ist, nur das Recht zur Gewissensfreiheit vorsieht, sollten wir das europäische Parlament bitten, Resolutionen zu verabschieden, in denen der Widerstand aus Gewissensgründen gegen den Militärdienst und gegen den Gebrauch von Steuergeldern für militärische Zwecke als unmittelbare, direkte Konsequenz des Rechtes zur Gewissensfreiheit anerkannt wird.

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